Besteht ein Widerrufsrecht für Mietvertrag, ein Recht zum Widerruf Mietvertrag ohne Besichtigung oder ein Recht zum Widerruf nach Einzug oder ein Recht zum Widerruf vor Einzug? Der Widerruf des Mietvertrags durch Mieter bzw.ein Widerrufsrechts des Mieters mit einem Widerrufsrecht des Mietvertrags ist nach der Verbraucherrichtlinie seit 2014 möglich, wenn ein Verbrauchervertrag vorliegt, d.h.ein Mietvertrag zwischen einem Vermieter als Unternehmer und einem Mieter als Verbraucher. Es besteht bei Haustürgeschäften und bei abgeschlossenen Mietverträgen im Fernabsatz, § 312 Abs.4 BGB, also online. Wann ist aber ein Vermieter ein Unternehmer? Als Faustformel kann man bei einer dauerhaften Vermietertätigkeit von 8-10 Wohnungen von einem Vermieter als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ausgehen, wenn der Vermieter also mehrere Wohnungen vermietet und wiederholt, Mietverträge abschließt. Für Mieter von sog.Privatvermietern besteht also kein Widerrufsrecht. Wann besteht also das Recht zum Widerruf, wenn der Vermieter als Unternehmer gilt? Es muss sich um einen Mietvertragsabschluss außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters handeln, beispielsweise in der Mietwohnung oder vor dem Haus. Dann kann der Mieter bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung mit einer Frist von 14 Tagen ab Vertragsschluss wirksam gemäß § 355 Abs.2 BGB widerrufen. Allerdings gibt es Ausnahmen: besichtigt der Mieter oder dessen Vertreter, Mitmieter, die Wohnung, dann besteht kein Widerrufsrecht. Dies gilt auch im Falle von Sammelbesichtigungen. Interessant auch: dieses Widerrufsrecht gilt nicht nur bi Abschluss des Mietvertrags, sondern auch bei Vertragsänderungen wie Mieterhöhungen, Betriebskostenerhöhungen und Aufhebungsvereinbarungen mit Leistungspflichten des Mieters.