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Immobilienrecht

Haus oder Eigentumswohnung verkaufen oder kaufen? Wir beraten und unterstützen Sie bei der Abwicklung. Ihr Bremer Spezialist für Immobilienrecht.

  1. Wir kümmern uns um Ihre Ankaufsprüfung
    (rechtliche Due Diligence, Risikoprüfung)
    Wir analysieren Stärken und Schwächen des Objekts durch Prüfung der Bauakten, Mietverträge, Baugenehmigungen, Historie des Objekts, Standort, Notarverträge, etc.
  1. Wir kümmern uns um Ihren Verkaufsprozess:
    Rechtliche Betreuung und Vertretung gegenüber Käufern, Maklern, Notaren, Entwürfe von Grundstückskaufverträgen, Mietkauf

 

Für die meisten Menschen, die sich mit der Idee beschäftigen eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen, ist dies ein einmaliger Vorgang in ihrem Leben. Trotzdem man sich im voraus vielleicht sogar intensiver mit der Abwicklung befasst hat, so beinhaltet das Immobilenrecht doch viele Besonderheiten, die es ratsam machen können sich frühzeitig beraten zu lassen. Dazu zählen Themen rund um das Grundbuch, spezielle steuer- und finanzierungsrechtliche Regeln und auch die Frage welche Rolle ein Notar dabei spielt. Im Vergleich zum Kauf von beweglichen Gütern, wirkt der Erwerb und die Finanzierung von Immobilien deutlich komplexer. Wenn Sie dazu noch als Kapitalanleger Ihre Wohnung vermieten und damit Einkünfte erzielen wollen, greifen weitere Gesetze, die man vorher berücksichtigen sollte.

Das Grundbuch ist im Immobilienrecht ein zentrales Thema. Die Dokumentation über den Eigentümer des Grundstücks und die Ansprüche Dritter (z.B. Grundschulden oder Wohn- und Wegerechte) gibt wichtige Auskünfte über den Status der Immobilie. Für einen Kaufinteressenten sind das elementare Informationen! Das Problem ist, so einfach kommen Sie an diese Infos nicht ran. Einsehen dürfen Sie den Grundbuchauszug nur, wenn Sie Eigentümer des Grundstücks sind, Hypothekengläubiger, oder auf behördliche Anordnung. Das Kaufinteresse an einer Immobilie begründet keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Einsicht ins Grundbuch. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten und Gepflogenheiten rund um das Thema Grundbuch.

Auch die Finanzierung einer Immobilie kann für den Kreditnehmer einiges an Überraschungen parat haben. Hier gelten zum Teil andere Rechte und Pflichten als bei einem üblichen Ratenkredit. Eine befristete Sollzinsbindung kann dem Darlehensnehmer über Jahre eine gleichbleibende Monatsrate garantieren. Wollen Sie vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen – wobei eine außerplanmäßige Kündigung in den meisten Fällen nur beim Hausverkauf möglich ist. Sie können jedoch in Ihren Darlehensvertrag optionale Sondertilgungen mit aufnehmen lassen.
Diese Hinweise sind kein Finanzierungsangebot im Sinne der Verbraucherkreditrichtlinie, sondern dienen nur zur ersten Orientierung. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns – wir beraten Sie gerne zu allen Fragen des Immobilienrechts.

 

Sind Sie Kapitalanleger? Kaufen Sie eine Immobilie wegen der Miet-Erträge und der Wertsteigerung? Planen Sie mit der vermieteten Immobilien eine Steuerneinsparung?Wussten Sie, dass sich Finanzierungszinsen, Werbungskosten und jährliche Abschreibungen Steuersenkend auswirken, weil sie von den Mieteinnahmen abgezogen werden dürfen? Bei denkmalgeschützten Immobilien können eventuell sogar Sonderabschreibungen greifen, woraus sich möglichwerseis steuermindernde Minuserträge ergeben können. Auch der Immobilienkauf für die Eigennutzung kann ein gewisses Steuersparpotenzial bieten. Es macht Sinn sich hierzu beraten zu lassen. Rufen Sie uns gerne für eine Terminvereinbarung an.
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Uwe Piehl, Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Bremen. Ich bin für Sie da!